Stand der Berichtspflicht im Oktober 2026
Seit 2025 hat die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung zweimal geändert: Erst hat sie Fristen verschoben, dann den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinert. Die Übersicht nennt nur, was in amtlichen Quellen steht.
| Thema | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Wer berichten muss (EU) | Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 aus dem Omnibus-Paket ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Sie beschränkt die Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. | Richtlinie (EU) 2026/470, Europäisches Parlament |
| Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. | Europäisches Parlament |
| Deutschland | Das Gesetz zur Umsetzung der CSRD ist nicht verabschiedet. Der Regierungsentwurf liegt dem Bundestag seit September 2025 vor; ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 31. März 2026 soll ihn an die Richtlinie (EU) 2026/470 anpassen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, stehen im HGB weiter die Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung. | Bundestag (DIP), BT-Drs. 21/7745, DRSC, § 289b HGB |
| Standards (ESRS) | Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS angenommen. Sofern Parlament und Rat nicht widersprechen, treten sie am 10. November 2026 in Kraft. Sie gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, dürfen Unternehmen sie schon anwenden und geben dann in der Nachhaltigkeitserklärung an, welche Fassung sie nutzen. | EU-Kommission, C(2026) 5010, EFRAG |
| Freiwilliger Standard | Am selben Tag hat die Kommission einen Standard für Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten angenommen, die freiwillig berichten. Er löst die VSME-Empfehlung von 2025 ab und begrenzt, welche Nachhaltigkeitsdaten berichtspflichtige Unternehmen für ihren Bericht von solchen Partnern in der Wertschöpfungskette verlangen können. | C(2026) 5011 |
| Deutsche Begriffe | Die deutsche Fassung der ESRS wurde am 9. August 2024 berichtigt. Für die überarbeiteten ESRS haben DRSC und AFRAC der Kommission am 26. Juni 2026 eine geprüfte Liste deutscher Fachbegriffe übermittelt. | Berichtigung, DRSC |
Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung: Wir übersetzen und redigieren, rechtlich beraten wir nicht. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klären Ihre Rechtsabteilung und Ihr Abschlussprüfer.
Ein deutscher Begriff, ein englisches Original
Die ESRS sind auf Englisch entstanden, die deutsche Fassung im Amtsblatt ist eine Übersetzung. Ihre Begriffe sind nicht immer die, die man erwartet. Wer einen deutschen Nachhaltigkeitsbericht ins Englische überträgt, muss deshalb zurück zum Original: Aus „Konzepten“ werden wieder policies, nicht concepts.
| Deutsche ESRS-Fassung | ESRS-Original | Wörtlich naheliegend, aber nicht der ESRS-Begriff |
|---|---|---|
| Konzepte | policies | concepts |
| Maßnahmen | actions | measures |
| Kennzahlen | metrics | key figures |
| Angabepflichten | Disclosure Requirements | disclosure obligations |
| Interessenträger | stakeholders | interested parties |
| Sorgfaltspflicht | due diligence | duty of care |
| Arbeitskräfte des Unternehmens | own workforce | company employees |
| Nachhaltigkeitserklärung | sustainability statement | sustainability declaration |
Die Begriffspaare stammen aus der Liste von DRSC und AFRAC. Maßgeblich bleibt die Fassung, nach der Ihr Unternehmen berichtet. Wir halten sie in Ihrer Terminologiedatenbank fest, damit niemand im Team aus dem Gedächtnis übersetzt.
Ein Sonderfall ist der Name des Berichts selbst. Die deutsche Fassung der ESRS spricht von der Nachhaltigkeitserklärung (sustainability statement). Der Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung nennt denselben Teil des Lageberichts durchgängig Nachhaltigkeitsbericht. Wie er in Ihrem Haus heißt, legen wir zu Beginn fest.
Die deutsche Fassung ist in Bewegung
Im August 2024 hat die EU-Kommission die deutsche Fassung der ESRS berichtigt. Grundlage waren Rückmeldungen der Justizministerien Deutschlands und Österreichs; das DRSC hatte die Mängel schon im September 2023 aufgelistet. Seitdem lauten einige Kernbegriffe anders (DRSC-Analyse):
| Englisch | Deutsch bis August 2024 | Deutsch seit der Berichtigung |
|---|---|---|
| policies | Strategien | Konzepte |
| metrics | Parameter | Kennzahlen |
| workforce | Belegschaft | Arbeitskräfte |
Abgeschlossen ist die Arbeit damit nicht. DRSC und AFRAC haben die geltende Fassung weiter geprüft und am 26. Juni 2026 eine Liste mit Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen an die Kommission geschickt, als Grundlage für die deutsche Fassung der überarbeiteten ESRS. Drei Beispiele aus der Liste:
Ausgleichsposten (adjusting items). So steht es in der Überleitungstabelle zu ESRS E1. DRSC und AFRAC nennen das „grob missverständlich“ und schlagen „Überleitungsposten“ vor.
Verbuchung (accounting for GHG removals). Laut Liste nicht der passende Begriff für die Entnahme von Treibhausgasen; vorgeschlagen ist „Anrechnung“.
Verbessern, Abhilfe, Sanierung (remediation). Ein englisches Wort, im Deutschen mal so, mal so übersetzt. Die Liste empfiehlt, die Übersetzung zu vereinheitlichen.
Für die Übersetzung heißt das: Begriffe nicht aus dem Gedächtnis nehmen, sondern aus der Fassung, nach der berichtet wird. Und festhalten, welche das war.
Ein Bericht, eine Sprache
Nach der CSRD stehen die Nachhaltigkeitsangaben im Lagebericht. Dieselben Themen kehren in der Zahlen-Pressemitteilung, in der Investorenpräsentation und auf der Website wieder. Heißt ein Konzept im englischen Lagebericht „policy“ und auf der Website „strategy“, liest ein Analyst zwei verschiedene Dinge.
Nachhaltigkeits- und Geschäftsbericht sollten aus derselben Terminologiedatenbank übersetzt werden, damit dieselben Sachverhalte in beiden Berichten gleich heißen. So arbeiten wir:
Feste Teams. Wir betreuen einzelne Kunden mit denselben Teams und sichern so texterische und inhaltliche Stringenz.
Eine Terminologiedatenbank. Kundenspezifisch und für alle Texte eines Kunden: Nachhaltigkeitsbericht, Geschäftsbericht und Begleittexte.
Mehrstufige Redaktion. Jeder Text geht durch mehrere Prüfschritte, Tabellen und Zahlen eingeschlossen.
Finanzwissen im Team. Im englischen Team gibt es Hintergründe in Banking, Consulting und Accounting.
Sichere Datenübergabe. Neben E-Mail-Verschlüsselung bieten wir einen Up- und Download mit SSL-Verschlüsselung.
Über die Pflicht hinaus
Nicht jeder Text zur Nachhaltigkeit ist Pflichtangabe. Magazin, Website, Präsentation und Mitarbeiterkommunikation sollen überzeugen, Informieren allein reicht dort nicht. Solche Texte übersetzen wir nicht Wort für Wort, wir adaptieren sie, so wie Kundenmagazine und Kampagnen im Marketing.
In unserer Referenzliste stehen unter Nachhaltigkeit Audi, Bosch, Demag Cranes, HOCHTIEF und ProSiebenSat.1. Die vollständige Liste finden Sie im Showcase.
Häufige Fragen
Für Unternehmen im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse verlangt die Deutsche Börse Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache. Welche Dokumente das in Ihrem Fall umfasst, klärt Ihre Rechtsabteilung. Wer internationale Investoren erreichen will, braucht den Bericht ohnehin auf Englisch.
Die der deutschen Sprachfassung im Amtsblatt der EU. Für die heute geltenden ESRS ist das die Fassung nach der Berichtigung vom 9. August 2024. Die überarbeiteten ESRS erscheinen mit dem delegierten Rechtsakt in einer neuen deutschen Fassung; DRSC und AFRAC haben dafür im Juni 2026 geprüfte Begriffe eingereicht.
Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit für die Umsetzung. In Deutschland ist das Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026); ab wann die Pflicht für Ihr Unternehmen gilt, hängt von diesem Gesetz ab.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, dürfen Unternehmen sie freiwillig anwenden. Sie müssen dann in der Nachhaltigkeitserklärung angeben, welche Fassung sie nutzen.
Beides ist im Umlauf. Die deutsche Fassung der ESRS spricht von der Nachhaltigkeitserklärung, der deutsche Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung vom Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts. Auf Englisch heißt der Teil nach den ESRS sustainability statement. Wichtig ist, dass Ihr Bericht bei einem Begriff bleibt.
Ja, und das ist der sicherste Weg zu einheitlichen Begriffen: dieselbe kundenspezifische Terminologiedatenbank und dieselben Teams für beide Berichte.
Zahlen und Tabellen bleiben inhaltlich exakt wie im Original, die Schreibweise folgt dem Englischen: Aus 1.234,5 wird 1,234.5. Jeder Text geht durch mehrere Prüfschritte unseres Redaktionssystems, Tabellen eingeschlossen.
