Die Termine 2027 auf einen Blick
Die Tabelle rechnet die gesetzlichen Fristen für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Weicht Ihr Geschäftsjahr ab, verschieben sich die Daten entsprechend.
| Dokument | Frist | Spätester Termin | Englisch im Prime Standard | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Unternehmenskalender 2027 | zu Beginn des Geschäftsjahrs, danach laufend aktualisiert | Januar 2027 | Deutsch und Englisch | § 54 BörsO FWB |
| Jahresfinanzbericht 2026 | spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs | 30. April 2027 | Deutsch und Englisch, in derselben Frist | § 114 WpHG, § 325 Abs. 4 HGB, § 51 BörsO FWB |
| Quartalsmitteilung zum 31. März 2027 | innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Quartals | 31. Mai 2027 | Deutsch und Englisch | § 53 BörsO FWB |
| Ordentliche Hauptversammlung | in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs, Einberufung mindestens 30 Tage vorher | 31. August 2027 | keine Vorgabe der Börsenordnung | § 175 Abs. 1 AktG, § 123 Abs. 1 AktG |
| Halbjahresfinanzbericht 2027 | spätestens drei Monate nach Ende des Halbjahrs | 30. September 2027 | Deutsch und Englisch | § 115 WpHG, § 52 BörsO FWB |
| Quartalsmitteilung zum 30. September 2027 | innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Quartals | 30. November 2027 | Deutsch und Englisch | § 53 BörsO FWB |
| Ad-hoc-Mitteilung | unverzüglich | laufend | zeitgleich auch auf Englisch | Art. 17 MAR, § 56 BörsO FWB |
Im Prime Standard muss die englische Fassung des Jahresfinanzberichts in derselben Frist bei der Börse sein wie die deutsche: spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs. So steht es in § 51 Abs. 2 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Quartalsmitteilung ist selbst eine Pflicht des Prime Standards; außerhalb davon verlangt die Börsenordnung weder sie noch die englischen Fassungen.
Offengelegt wird der Jahresabschluss nach dem HGB auf Deutsch (§ 325 Abs. 1 HGB), und zwar im einheitlichen elektronischen Berichtsformat ESEF: der Bericht als XHTML-Datei, ein IFRS-Konzernabschluss zusätzlich mit maschinenlesbaren Auszeichnungen (§ 328 Abs. 1 HGB, ESMA).
Hauptversammlung: was ab der Einberufung zugänglich sein muss
Börsennotierte Gesellschaften müssen alsbald nach der Einberufung auf ihrer Internetseite zugänglich machen (§ 124a AktG, § 175 Abs. 2 AktG):
die Einberufung mit Tagesordnung
die Unterlagen für die Versammlung, darunter Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, beim Mutterunternehmen auch Konzernabschluss und Konzernlagebericht
die Unterlagen zu Vergütungssystem oder Vergütungsbericht, wenn darüber beschlossen wird
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte sowie gegebenenfalls die Formulare für die Stimmabgabe
Eine englische Fassung dieser Unterlagen verlangt die Börsenordnung nicht. Den Termin der Hauptversammlung muss der Unternehmenskalender im Prime Standard aber auf Deutsch und Englisch nennen.
Stand: Oktober 2026. Termine gerechnet für ein Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung: Wir übersetzen und redigieren, rechtlich beraten wir nicht. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klärt Ihre Rechtsabteilung.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Stand Oktober 2026
Für den Bericht über 2026 ist noch nicht alles entschieden. Der Stand, wie ihn unsere Seite Nachhaltigkeitsbericht übersetzen mit allen Quellen aufführt:
EU. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Sie beschränkt die Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Umsetzen müssen die Mitgliedstaaten bis zum 19. März 2027 (Europäisches Parlament).
Deutschland. Das Gesetz zur Umsetzung der CSRD ist nicht verabschiedet (Bundestag). Bis es in Kraft tritt, stehen im HGB weiter die Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
Standards. Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS angenommen (C(2026) 5010). Sofern Parlament und Rat nicht widersprechen, treten sie am 10. November 2026 in Kraft und gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, dürfen Unternehmen sie schon anwenden und geben dann an, welche Fassung sie nutzen.
Deutsche Begriffe. Für die deutsche Fassung der überarbeiteten ESRS haben DRSC und AFRAC der Kommission am 26. Juni 2026 eine geprüfte Liste deutscher Fachbegriffe übermittelt.
Für die englische Fassung folgt daraus eine Aufgabe, bevor der erste Satz übersetzt ist: festhalten, nach welchem Rahmen und welcher Fassung berichtet wird und wie der Teil im Bericht heißt, Nachhaltigkeitserklärung oder Nachhaltigkeitsbericht. Davon hängen die Begriffe ab. Auf Englisch kommen sie aus dem ESRS-Original.
Stand: Oktober 2026. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klären Ihre Rechtsabteilung und Ihr Abschlussprüfer.
Checkliste: die englische Fassung vorbereiten
Die folgenden Schritte stehen in keinem Gesetz. Sie ergeben sich daraus, wie ein Bericht entsteht. Wann sie bei Ihnen fällig sind, hängt von Ihrem Redaktions- und Satzplan ab. Rechnen Sie vom Veröffentlichungstermin rückwärts.
Bevor die Berichtserstellung beginnt
Umfang festlegen. Welche Dokumente brauchen eine englische Fassung: Jahresfinanzbericht, Nachhaltigkeitserklärung, Vergütungsbericht, Einladung zur Hauptversammlung, Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen, Präsentationen? Und welche Teile werden übersetzt, welche adaptiert, etwa Vorstandsbrief und Magazin?
Die englische Fassung in den Zeitplan schreiben. Als eigene Spalte im Redaktions- und Satzplan: Übergabe, Rückfragen, Freigabe und Satzkorrektur je Kapitel.
Terminologie abstimmen. Vorjahresbericht und Terminologiedatenbank durchgehen, neue Begriffe festlegen: neue Segmente, Kennzahlen, Programme, geänderte Bezeichnungen. Und klären, wer im Haus Begriffe freigibt.
Stil festlegen. Britisches oder amerikanisches Englisch, Zahlen- und Datumsschreibweise, die englischen Namen von Vorstand und Aufsichtsrat. Was im Styleguide steht, muss niemand mehr fragen.
Unterlagen bereitstellen. Vorjahresbericht auf Deutsch und Englisch, Styleguide, Glossar, aktuelle Präsentationen, Ansprechpartner in Finanzen, Recht und Nachhaltigkeit.
Während der Berichtserstellung
Kapitel in Tranchen übergeben. Sobald ein Kapitel freigegeben ist, nicht erst den ganzen Bericht. Beschreibende Teile stehen oft früher fest als die endgültigen Zahlen.
Änderungen markiert übergeben. Mit Änderungsmodus oder Versionsvergleich. Dann wird nur neu bearbeitet, was sich geändert hat, und nichts rutscht durch.
Freigabeschleifen festlegen. Wer prüft die englische Fassung fachlich, bis wann und in welcher Form? Rückfragen gesammelt beantworten, nicht einzeln auf Zuruf.
Zahlen gegenlesen. Nach jeder Zahlenänderung Tabellen und Fließtext der englischen Fassung mit dem deutschen Original abgleichen.
Vor der Veröffentlichung
Im Satz lesen. Die englische Fassung im Layout prüfen: Umbrüche, Trennungen, Tabellen, Seitenverweise, Grafiken mit Text.
Dateien klären. Wer erstellt die englische Fassung für Website und Börse, und bis wann muss der Text dafür stehen? Gibt es auch eine englische ESEF-Datei, gilt dieselbe Frage.
Frist im Blick behalten. Im Prime Standard gilt die Frist für beide Sprachfassungen. Die englische hat keinen Aufschub.
Nach der Veröffentlichung
Terminologie fortschreiben. Was im Geschäftsbericht festgelegt ist, gilt weiter: in der Quartalsmitteilung, in Einladung und Vergütungsbericht zur Hauptversammlung, im Halbjahresfinanzbericht.
Kurz zurückblicken. Was hat gehakt? Ein Absatz genügt, und der Plan für das nächste Jahr wird besser.
Wie wir in dieser Phase arbeiten, steht unter Geschäftsbericht übersetzen. Was Begriffe wie Jahresabschluss, Lagebericht oder Quartalsmitteilung genau bedeuten, erklärt unser Glossar.
Häufige Fragen
Der Jahresfinanzbericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs öffentlich sein (§ 114 WpHG, für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften § 325 Abs. 4 HGB). Endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026, ist das der 30. April 2027.
Im Prime Standard ja. Die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse verlangt, dass der Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs auf Deutsch und auf Englisch bei der Börse ist (§ 51 Abs. 2 BörsO FWB). Außerhalb des Prime Standards gilt diese Regel nicht.
Im Prime Standard ja. Dort sind Quartalsmitteilungen zum ersten und dritten Quartal Pflicht, auf Deutsch und auf Englisch und innerhalb von zwei Monaten nach Quartalsende (§ 53 BörsO FWB). Für 2027 heißt das: bis 31. Mai und bis 30. November.
Die Börsenordnung verlangt das nicht. Pflicht ist, die Einberufung und die Unterlagen alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite zugänglich zu machen (§ 124a AktG). Im Prime Standard muss allerdings der Unternehmenskalender, der den Termin der Hauptversammlung nennt, auf Deutsch und Englisch erscheinen (§ 54 BörsO FWB).
In Deutschland ist das Umsetzungsgesetz nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026). Bis es in Kraft tritt, stehen im HGB weiter die Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung. Die überarbeiteten ESRS gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, dürfen Unternehmen sie freiwillig anwenden. Welche Pflichten für Sie gelten, klären Rechtsabteilung und Abschlussprüfer.
Die Terminologie sollte stehen, bevor das erste Kapitel fertig ist. Die Arbeit am Text beginnt, sobald die ersten Kapitel freigegeben sind, und läuft parallel zur deutschen Fassung. Wer erst den fertigen deutschen Bericht übergibt, lässt der englischen Fassung nur die Zeit zwischen Redaktionsschluss und Frist.
