„Gerade in IR-Zusammenhängen, in strategisch wichtigen Phasen oder heiklen Momenten muss die Kommunikation auf Anhieb sitzen. Wir helfen Unternehmen dabei, auch international die richtigen Worte zu finden.“
Welche Texte dazugehören
Jeder Anlass hat seine eigenen Textsorten, und jede stellt andere Anforderungen an die englische Fassung. Welche davon Sie brauchen, besprechen wir zu Beginn mit Ihnen.
| Anlass | Typische Texte | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ad-hoc-Publizität | Ad-hoc-Mitteilung, begleitende Pressemitteilung | Die Meldung muss unverzüglich hinaus. Jede Zahl, jede Einschränkung und jedes „voraussichtlich“ muss im Englischen genauso viel versprechen wie im Deutschen, nicht mehr und nicht weniger. |
| Übernahme, Fusion, Verkauf | Transaktionsmeldung, Angebotsunterlage, begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat, Brief an Mitarbeitende, Kundeninformation | Dieselben Begriffe in allen Dokumenten, vom Signing bis zum Closing. Was juristisch formuliert ist, bleibt juristisch präzise. |
| Krise | Statement, Sprachregelung, Fragen und Antworten für Sprecher, Brief an Kunden oder Mitarbeitende | In jeder Sprache dieselbe Verantwortung und dieselben Zusagen, keine mehr. |
| Change und Restrukturierung | Mitarbeiterinformation, Intranet-Texte, Vorstandsbrief | Belegschaften in mehreren Ländern lesen dieselbe Nachricht zur selben Zeit, in einer Sprache, die nicht nach Zentrale klingt. |
| Vorstandskommunikation | Rede, Interview, Brief an die Aktionäre | Die persönliche Stimme der Person, die spricht, auch auf Englisch. |
Wo ein Wort die Aussage verschiebt
Bei Transaktionen und in Krisen wird jede Formulierung gegen das Original gelesen, von Analysten, Anwälten und Journalisten. Kleine Verschiebungen ändern die Aussage: Aus Gesprächen werden Verhandlungen, aus einer Absicht wird eine Zusage.
| Deutsch | Englisch | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| beabsichtigt | intends to | „will“ klänge nach einer festen Zusage |
| führt Gespräche | is in talks | „negotiations“ hieße, die Sache sei schon weiter |
| vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen | subject to regulatory approvals | Bedingungen bleiben so sichtbar wie im Original |
| unverbindliche Interessenbekundung | non-binding expression of interest | keine Bindung erzeugen, die es nicht gibt |
| Insiderinformation | inside information | so heißt der Begriff in der englischen Fassung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), nicht „insider information“ |
| Angebotsunterlage | offer document | Fachbegriff des Übernahmerechts (WpÜG) |
| begründete Stellungnahme | reasoned statement | die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft |
| Aufsichtsrat | Supervisory Board | „board of directors“ beschreibt ein anderes, einstufiges System |
Wie das in der Praxis ankommt, beschreibt Dr. Phoebe Kebbel von der Hering Schuppener Gruppe:
„Burton Münch & Partners sind ein sicheres Investment bei internationalen M&A-Projekten: Es gibt kein anderes Übersetzerteam, das auch hochkomplexe Inhalte so kompetent durchdringt, politisch heikle Wordings so differenziert und auf den Punkt wiedergibt und immer wieder so souverän den perfekten Ton trifft.“
Tempo über Zeitzonen
Krisen halten sich nicht an Bürozeiten. Transaktionsmeldungen auch nicht.
Unser Netzwerk arbeitet in mehreren Zeitzonen. Und auch wenn unsere Devise heißt „Immer quick, nie dirty“: Über Nacht oder übers Wochenende ist bei uns genauso selbstverständlich wie bei unseren Kunden. Weil wir einzelne Kunden mit denselben Teams betreuen, kennen diese Teams Ihr Unternehmen und Ihre Terminologie schon, bevor es eilig wird.
Vertraulichkeit
Den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten nehmen wir sehr ernst. Schließlich arbeiten wir mit Ihren Texten, Ideen und Informationen schon lange, bevor sie der Markt zu sehen bekommt. Für die Übergabe bieten wir neben E-Mail-Verschlüsselung einen Up- und Download mit SSL-Verschlüsselung.
Bei börsennotierten Unternehmen kommt eine Pflicht hinzu, die beim Emittenten liegt: Er führt eine Liste aller Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben. Die Marktmissbrauchsverordnung (Art. 18 MAR) zählt dazu auch Personen, die nicht angestellt sind, aber Aufgaben mit diesem Zugang wahrnehmen, etwa Berater.
Zusammenarbeit mit Ihrer Kommunikationsberatung
Bei Transaktionen und Krisen sitzt oft eine Beratung für Strategie- und Finanzkommunikation mit am Tisch. Wir arbeiten mit beiden Seiten: Seit vielen Jahren vertrauen uns Unternehmen, ihre Investor-Relations-Teams und die Agenturen, die sie beauftragen, bei bedeutenden M&A-Transaktionen, in der Krisen- und in der Vorstandskommunikation.
In unserer Referenzliste stehen unter den Agenturen unter anderem Brunswick Group, Deekeling Arndt Advisors, Hering Schuppener Consulting und Weber Shandwick. Die vollständige Liste finden Sie im Showcase.
Regeln im Überblick
Für börsennotierte Unternehmen geben Gesetz und Börse den Rahmen vor, bis hin zur Sprache.
| Dokument | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Ad-hoc-Mitteilung | Insiderinformationen, die den Emittenten unmittelbar betreffen, sind unverzüglich zu veröffentlichen. | Art. 17 Abs. 1 MAR |
| Ad-hoc-Mitteilung im Prime Standard | auch in englischer Sprache | Deutsche Börse |
| Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot | in deutscher Sprache | § 11 Abs. 1 WpÜG |
| Begründete Stellungnahme der Zielgesellschaft | Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen sie unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage. | § 27 Abs. 3 WpÜG |
Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung: Wir übersetzen und redigieren, rechtlich beraten wir nicht. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klärt Ihre Rechtsabteilung.
Häufige Fragen
Im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ja: Die Deutsche Börse verlangt dort Ad-hoc-Mitteilungen „auch in englischer Sprache“. Welche Sprache außerhalb des Prime Standards vorgeschrieben ist, klärt Ihre Rechtsabteilung.
Üblich sind „ad hoc announcement“ oder „ad hoc disclosure“. Für den Inhalt verwendet die englische Fassung der Marktmissbrauchsverordnung den Begriff „inside information“, auf Deutsch Insiderinformation. Mehr dazu im Glossar.
Das hängt von Länge und Abstimmungsrunden ab. Sicher ist: Unser Netzwerk arbeitet in mehreren Zeitzonen, und Arbeit über Nacht oder am Wochenende ist bei uns so selbstverständlich wie bei unseren Kunden.
Wir arbeiten mit Ihren Texten, lange bevor der Markt sie zu sehen bekommt, und nehmen den vertraulichen Umgang damit sehr ernst. Für die Datenübergabe bieten wir neben E-Mail-Verschlüsselung einen Up- und Download mit SSL-Verschlüsselung.
Die Pflicht zur Insiderliste regelt Art. 18 MAR. Sie erfasst auch Personen, die nicht beim Emittenten angestellt sind, aber Aufgaben mit Zugang zu Insiderinformationen wahrnehmen.
Die Angebotsunterlage ja: Nach § 11 Abs. 1 WpÜG ist sie in deutscher Sprache abzufassen. Für einen Bieter aus dem Ausland heißt das: Der Weg zu den deutschen Aktionären führt über eine deutsche Fassung, die so präzise ist wie das Original.
Ja. Zu unseren Auftraggebern gehören seit vielen Jahren Agenturen für Strategie- und Finanzkommunikation, die für Unternehmen und deren Investor-Relations-Teams arbeiten. In unserer Referenzliste stehen unter anderem Brunswick Group, Deekeling Arndt Advisors und Hering Schuppener Consulting.
Krisenkommunikation, Change-Management-Prozesse und Vorstandskommunikation gehören zu unserem Bereich IR/PR. Welche Texte Sie im Einzelfall brauchen, besprechen wir mit Ihnen.
